Gesetzliche Grundlagen
Hilfen zur Erziehung und die gesetzlichen Grundlagen
Hilfen zur Erziehung und die gesetzlichen Grundlagen
Tagesgruppenbetreuung mit integrierter Beschulung
Beschulung in der HCS analog § 32 KJHG in Verbindung mit § 35 a KJHG mit 160 Plätzen in zwei Intensitätsmöglichkeiten:
HCS-N (80 Plätze) und HCS-I (80 Plätze).
Stationäre Hilfen mit Beschulung
gem. § 34 KJHG; § 35 a KJHG; § 41 KJGH mit 164 Plätzen mit Besuch unserer HCS aufgeteilt in
6 Wohngruppen für Kinder und Jugendliche in 5-Tage-Gruppen
7 Wohngruppen für Kinder und Jugendliche in Vollzeitunterbringung in 7-Tage-Gruppen
1 Verselbständigungsgruppe mit 18 Plätzen
Für den Besuch der Tagesgruppen an der HCS (s.o.) entstehen zusätzliche Kosten, die Teil der Entgeltvereinbarungen sind.
Zusatzleistungen:
Therapeutische Hilfen (Psychologische Diagnostik und Therapie, Verhaltenstherapie, Familientherapie, Gesprächstherapie, Motopädie, Ergotherapie, Sozialpädagogische Einzelbetreuung durch Fachleistungsstunden
Schulpädagogische Einzelförderung durch Fachleistungsstunden
Träger der Einrichtung
Corsten GmbH HRB 3948, GF F.-J. Specks
Corsten Wohngruppen GmbH HRB 5659, GF F.-J. Specks
Neuwerker Hof Wohngruppen GmbH HRB 13605, GF D. Fest, GF N. Uhl
mit jeweiligem Sitz in Mönchengladbach.
gesetzliche Grundlagen Jugendhilfe
Rechtsgrundlage KJHG §§ 27 ff, insbesondere § 32, § 34 in Verbindung mit § 35 a, § 41
Betriebserlaubnis LVR Nr. 43.30-406-00-356.0
Schule
Kontrollgremium: RP Düsseldorf
Schulamt Mönchengladbach