Gesetzliche Grundlagen

Hilfen zur Erziehung und die gesetzlichen Grundlagen

Hilfen zur Erziehung und die gesetzlichen Grundlagen

Tagesgruppenbetreuung mit integrierter Beschulung

Beschulung in der HCS analog § 32 KJHG in Verbindung mit § 35 a KJHG mit 160 Plätzen in zwei Intensitätsmöglichkeiten:
HCS-N (80 Plätze) und HCS-I (80 Plätze).

Stationäre Hilfen mit Beschulung

gem. § 34 KJHG; § 35 a KJHG; § 41 KJGH mit 164 Plätzen mit Besuch unserer HCS aufgeteilt in

6 Wohngruppen für Kinder und Jugendliche in 5-Tage-Gruppen
7 Wohngruppen für Kinder und Jugendliche in Vollzeitunterbringung in 7-Tage-Gruppen
1 Verselbständigungsgruppe mit 18 Plätzen

Für den Besuch der Tagesgruppen an der HCS (s.o.) entstehen zusätzliche Kosten, die Teil der Entgeltvereinbarungen sind.

Zusatzleistungen:

Therapeutische Hilfen (Psychologische Diagnostik und Therapie, Verhaltenstherapie, Familientherapie, Gesprächstherapie, Motopädie, Ergotherapie, So­zi­al­pä­da­go­gische Einzelbetreuung durch Fachleistungsstunden
Schulpädagogische Einzelförderung durch Fachleistungsstunden

Träger der Einrichtung

Corsten GmbH HRB 3948, GF F.-J. Specks
Corsten Wohngruppen GmbH HRB 5659, GF F.-J. Specks
Neuwerker Hof Wohngruppen GmbH HRB 13605, GF D. Fest, GF N. Uhl
mit jeweiligem Sitz in Mönchengladbach.

gesetzliche Grundlagen Jugendhilfe

Rechtsgrundlage KJHG §§ 27 ff, insbesondere § 32, § 34 in Verbindung mit § 35 a, § 41
Betriebserlaubnis LVR Nr. 43.30-406-00-356.0

Schule

Kontrollgremium: RP Düsseldorf
Schulamt Mönchengladbach